Leitfaden für Schiedsrichter & Obleute
Inhalt
- 1. Grundsätzliches
- 2. Aufgaben der SR-Obleute
- 3. Ansetzungen
- 4. Ablauf der Sitzungen
- 5. Training
- 6. Körperliche Leistungsprüfung
- 7. Regeltechnische Leistungsprüfung
- 8. Leistungs- und Nachwuchskader
- 9. Pflichten von SR in Leistungs- sowie Nachwuchskader
- 10. Nicht-Erfüllung der Pflichten von SR in Leistungskadern
- 11. Aufstieg/Abstieg im Leistungs- und Nachwuchskader
- 12. Anmeldung von Freundschaftsspielen
- 13. SR-Meldebogen
- 14. Verlängerung von SR-Ausweisen
- 15. Verlust und Neuausstellung von SR-Ausweisen
- 16. Anwärter
- 17. Schiedsrichter des Jahres
- 18. Spielberichte – Online/DFBnet
- 19. Spielberichte – Papierformular
- 20. Sonderberichte
Stand: 01.05.2018
1. Grundsätzliches
- Jeder Verein muss gemäß SRO1 einen SR-Obmann stellen
- Für die Summe der gemeldeten Mannschaften müssen SR2 gemeldet werden. Die genaue Zahl pro Mannschaft regelt die SRO
- Zur Sollberechnung werden die verlängerten Ausweise herangezogen, nicht die Anzahl der SR auf dem Meldebogen
1 Schiedsrichterordnung
2 Schiedsrichter/Schiedsrichterin
2. Aufgaben der SR-Obleute
- Regelmäßiger Besuch der BSA Sitzungen
- Regelmäßig heißt: Anwesenheit bei mindestens einer Sitzung im Monat
- Bei Nichteinhaltung wird der Verein über die HFV-Medien zur Änderung aufgefordert
- Bei wiederholter Nichteinhaltung werden Strafen gemäß FO3 des HFV ausgesprochen
- Ansetzung von SR bei Spielen, die dem Verein zugeteilt wurden
- Details siehe Vereinsansetzungen
- Ansetzung von Paten
- Sicherstellen von Patenbetreuung bei Spielleitungen von neuen Schiedsrichtern
- Rechtzeitiges Anmelden von (Freundschafts-) Spielen
- Rechtzeitig heißt: 5 Werktage vor dem Spiel gemäß SRO
- ein korrekter Eintrag im DFBnet gilt als Anmeldung (Zuteilung zum BSA beachten)
- Rechtzeitiges Anmelden von Turnieren inklusive Turnierbedingungen
- Rechtzeitig heißt: 14 Tage vor dem Turnier gemäß SRO
- Turnierbedingung heißt: Teilnehmer sowie Spielplan
- Der SR-Obmann ist die Schnittstelle zwischen den Schiedsrichtern im Verein und dem BSA-Vorstand
- Aktualisierung von Adress- und Kontaktdaten der Vereinsschiedsrichter im DFBnet
- Eingabe von Abwesenheiten der Vereinsschiedsrichter im DFBnet
- Abgabe des aktuellen SR-Meldebogens
- Details siehe SR-Meldebogen
- Abgabe der SR-Ausweise zur Verlängerung
- Details siehe Verlängerung von SR-Ausweisen
- Meldung (ggf. Entschuldigung) von nicht geleiteten Spielen an die HFV Geschäftsstelle
- Meldung von übernommenen Spielen, bei denen der angesetzte Schiedsrichter nicht erschien
- Meldung von Schiedsrichtern für den Nachwuchskader (siehe Punkt 8)
- Meldung von förderungswürdigen Schiedsrichtern
- Erklären von Themen und Aufklären der Vereinsschiedsrichter
- Regularien
- Pflichten
- Pflege von Freistellungsterminen im DFBnet
- Beobachtungen
- Fußballregeln
- Weitergabe von Informationen an die Vereinsschiedsrichter
- Regeländerungen
- Termine
- Aktivitäten
- Allgemeine Informationen
- Der Obmann stellt sicher, dass namentliche Ansetzungen seiner SR übernommen werden
- Weitergabe der DFBnet-Ansetzungen z.B. wenn
- SR keine E-Mail hinterlegt hat
- E-Mailadresse des SR falsch oder nicht erreichbar ist
- Prüfen der Bestätigung des SR im DFBnet
- Erinnerung des SR über die Ansetzung
- Kontrolle der abgeschlossenen Spielberichte
3 Finanzordnung
3. Ansetzungen
- Der BSA-Ansetzer besetzt Spiele rechtzeitig
- Ansetzungen für Spiele bis einschließlich des darauffolgenden Sonntags sind bis spätestens Mittwoch 12:00 Uhr im DFBnet
- Spätere Ansetzungen werden dem SR bzw. dem Obmann bekannt gemacht
- Ligaspiele werden ausschließlich direkt (namentlich) mit Schiedsrichtern besetzt
- Als Ligaspiele gelten Spiele der Spielklassen Bezirks- und Kreisliga sowie (teilweise) Kreisklasse
- Kein Tausch zwischen Schiedsrichtern oder Vereinen
- Umbesetzungen ausschließlich über den BSA-Ansetzer
- Rückgabe von Spielen am kommenden Wochenende ist ab freitags 12:00 Uhr ausschließlich telefonisch beim Ansetzer möglich
- Rückgabe von Spielen an Wochentagen ist ab einer Frist von zwei Tagen ausschließlich telefonisch beim Ansetzer möglich
- Spiele (außer Ligaspiele) werden an die Vereine weitergegeben (Ausnahme möglich bei Kreisklasse)
- Obleute setzen Schiedsrichter namentlich an
- Falsche Eintragungen sind zu unterlassen
- Tausch oder Weitergabe an andere Vereine ist erlaubt
- Tauschbörse auf www.bsa-nord.de
- Direkte Absprache zwischen den Vereinen
- Die Übernahme eines Spiels ist im DFBnet einzutragen
- Sollte eine Änderung nicht möglich sein, muss der BSA informiert werden
4. Ablauf der Sitzungen
- Sitzungslokal ist das Vereinshaus des SC Urania
- Habichtstraße 14, 22305 Hamburg
- Sitzungsbeginn ist 19:30 Uhr
- Mindestens ein BSA-Vorstandsmitglied ist ab 19:00 Uhr im Sitzungslokal
- Spielberichte sind vor der Sitzung abzugeben
- Angelegenheiten mit Klärungsbedarf sind vor Sitzungsbeginn vorzutragen
- Angelegenheiten mit Klärungsbedarf, die vor der Sitzung nicht bearbeitet werden konnten, werden nach Sitzungsende verschoben.
- Jeweils der erste Dienstag im Monat ist Lehrabend
- Lehrabend heißt: Regelkunde oder Themenreferat
- Veröffentlichung des Themas auf www.bsa-nord.de
- Bekanntmachung des Themas auf den Sitzungen
- Jeweils der drite Diesntag im Monat ist Obleutetag
- Klärung von internen Themen
- Klärung von Themen mit dem Vorstand
- Verbesserung der Kommunikation
- Teilnahme an der Sitzung wird per Anwesenheitsliste festgestellt
- Anwesend heißt, von Sitzungsbeginn bis –ende anwesend zu sein
- Sitzungsende ist regulär um 20:30 Uhr
- Lehrabende enden um 21:00 Uhr
- Ausnahmen erlauben Abweichungen, z.B. Referenten, Ehrungen, etc.
- Jeweils am zweiten, vierten und ggf. fünften Dienstag eines Monats findet keine Sitzung statt
5. Training
- Der BSA führt ein wöchentliches Training durch (Zeit und Ort siehe Webseite)
- Jeder SR des BSA kann daran teilnehmen
- Entschuldigungen sind an den BSA-Vorstand sowie den/die Trainer zu richten
- Entscheidung über die Anerkennung obliegt dem Vorstand
6. Körperliche Leistungsprüfung
- Der BSA bietet jährlich zwei Termine für die körperliche Leistungsprüfung an
- Jeder SR des BSA kann daran teilnehmen
- Veröffentlichung der Termine auf www.bsa-nord.de
- Bekanntmachung der Termine auf den Sitzungen
- Zum Bestehen hat der SR maximal zwei Versuche zur Verfügung
- Nach- bzw. Wiederholungstermine werden nach Bedarf und Absprache angeboten
- Helsen-Test
- Bestimmungen zur Durchführung gelten gemäß VSA-Richtlinien
- 12-Minuten-Lauf
- SR läuft 12 Minuten
- Zurückgelegte Strecke ist nicht relevant
- Ergebnis der Leistungsprüfung
- Wer zur Leistungsprüfung antritt, gilt als „Teilgenommen“
- Wer die Leistung voll erfüllt hat, gilt als „Bestanden“
7. Regeltechnische Leistungsprüfung
- Der BSA bietet jährlich zwei Termine für die regeltechnische Leistungsprüfung an
- Jeder SR des BSA kann daran teilnehmen
- Veröffentlichung der Termine auf www.bsa-nord.de
- Bekanntmachung der Termine auf den Sitzungen
- Zum Bestehen hat der SR maximal zwei Versuche zur Verfügung
- Nachschreiben der Regelarbeit ist nach Absprache an jedem ersten Lehrabend im Monat möglich
- Regelarbeit
- Regelarbeit besteht aus 15 Fragen (30 Punkten)
- Zur Bearbeitung stehen 30 Minuten zur Verfügung
- Ergebnis der Leistungsprüfung
- Wer 15 oder mehr Punkte erreicht hat, gilt als „Teilgenommen“
- Wer 25 oder mehr Punkte erreicht hat, gilt als „Bestanden“
8. Leistungs- und Nachwuchskader
- Der BSA führt folgende LK4
- LK A
- LK B
- LK C
- LK A1
- LK B1
- LK C1
- Der BSA führt folgende NWK5
- NWK
- Die Meldung in einen Nachwuchskader wird durch den Obmann vorgenommen
- Der Obmann sollte seinen SR vorher mehrmals gesehen (beobachtet) haben
- Anmeldung mit persönlichem Erscheinen des SR auf einer BSA Sitzung
- Die Einteilung der Kader wird auf www.bsa-nord.de veröffentlicht
4 Leistungskader
5 Nachwuchskader
9. Pflichten von SR in Leistungs- sowie Nachwuchskader
- Training
- Zwei aktive Trainingsteilnahmen pro Monat
- LK A
- Eine aktive Trainingsteilnahme pro Monat
- LK B, LK C
- NWK (wenn SR mindestens 16 Jahre alt ist)
- Keine Trainingspflicht
- LK A1, LK B1, LK C1
- Termine mit gleichzeitigen Ansetzungen, die durch den BSA getätigt wurden, gelten als Trainingsteilnahme
- Zwei aktive Trainingsteilnahmen pro Monat
- Sitzung
- Besuch von mindestens zwei Lehrabenden pro Halbjahr
- LK A, LK B, LK C
- LK A1, LK B1
- NWK (wenn SR mindestens 16 Jahre alt ist)
- Keine Sitzungspflicht
- LK C1
- Termine mit gleichzeitigen Ansetzungen, die durch den BSA getätigt wurden, gelten als Sitzungsteilnahme
- Besuch von mindestens zwei Lehrabenden pro Halbjahr
- Körperliche Leistungsprüfung (jährlich)
- Helsen-Test
- LK A, LK B, LK C
- NWK
- 12-Minuten-Lauf
- LK A1, LK B1
- Keine Pflicht
- LK C1
- Helsen-Test
- Regeltechnische Leistungsprüfung (jährlich)
- Regelarbeit (15 Fragen)
- LK A, LK B, LK C
- LK A1, LK B1
- NWK
- Keine Pflicht
- LK C1
- Regelarbeit (15 Fragen)
10. Nicht-Erfüllung der Pflichten von SR in Leistungskadern
- Sitzungs- oder Trainingsteilnahme (laufende Saison)
- Keine Ansetzungen in der höchsten Spielklasse des SR
- Sperrfrist bis SR Pflicht erfüllt hat, mindestens jedoch einen Monat
- Körperliche oder regeltechnische Leistungsprüfung (zur kommenden Saison)
- Nicht bestanden
- LK A: keine VSA-Meldung (VSA Nachwuchskader)
- LK B, LK C: ohne Konsequenzen
- LK A1, LK B1: ohne Konsequenzen
- NWK: ohne Konsequenzen
- Nicht bestanden
- Nicht teilgenommen
- LK A: keine Ansetzungen bei Bezirksligaspielen
- LK B: keine Ansetzungen bei Kreisligaspielen
- LK C: keine Ansetzungen bei Kreisklassespielen
- LK A1: keine Ansetzungen bei Kreis- und Bezirksligaspielen
- LK B1: keine Ansetzungen bei Kreisligaspielen
- NWK: keine Ansetzungen und Beobachtungen durch BSA
11. Aufstieg/Abstieg im Leistungs- und Nachwuchskader
- Der BSA entscheidet über Auf- und Abstiege aufgrund folgender Kriterien
- Beobachtungen
- Sitzungsbeteiligung
- Trainingsbeteiligung
- Regelarbeiten/-kenntnis
- Ergebnisse bei Leistungsprüfungen
- Entwicklung und Potenzial
- Zuverlässigkeit und Persönlichkeit
- Entscheidungen über Auf- und Abstieg im Regelfall zu Beginn jeder Serie
- Änderungen sind auch während der laufenden Saison möglich
- Entscheidungen können aufgrund der Kriterien begründet werden
- Der BSA trifft die Entscheidungen selbstständig
- Beteiligung der Obleute oder Schiedsrichter erfolgt nicht
12. Anmeldung von Freundschaftsspielen
- Freundschaftsspiele sind über das DFBnet anzumelden
- Rechtzeitige Freundschaftsspielanmeldungen werden mit Schiedsrichtern besetzt
- Rechtzeitig bedeutet: Dienstag vor dem Spiel, spätestens 18:00 Uhr
- Spätere Anmeldungen müssen dem Ansetzer zusätzlich zur Eintragung im DFBnet per E-Mail bekannt gemacht werden
- Anspruch auf die Besetzung mit einem SR besteht bei verspäteter Anmeldung nicht
- Ein SR anstatt eines SR-Gespann
- Bei Freundschaftsspielen, die bedingt durch die Heimmannschaft im regulären Liga-Spielbetrieb mit einem Gespann besetzt werden würden, kann der Obmann mit einem Vermerk im DFBnet nur einen SR bestellen.
- keine der teilnehmenden Mannschaften darf in der Bezirksliga oder höher gemeldet sein
- das Spiel muss in der Sommer- oder Winterpause ausgetragen werden
- Bei Freundschaftsspielen, die bedingt durch die Heimmannschaft im regulären Liga-Spielbetrieb mit einem Gespann besetzt werden würden, kann der Obmann mit einem Vermerk im DFBnet nur einen SR bestellen.
13. SR-Meldebogen
- Der SR-Meldebogen ist bei Veränderungen abzugeben
- Nicht abzugeben bei Adress- oder Kontaktänderungen
- Nicht abzugeben bei Änderungen durch neu ausgebildete SR
- Der SR-Meldebogen ist pünktlich zu Beginn jeder neuen Saison abzugeben
- Abgabe elektronisch und als gedruckte Version
- Bekanntmachung des Termins auf den Sitzungen
- Veröffentlichung des Termins auf www.bsa-nord.de
- Nichteinhaltung des Termins zur Abgabe wird gemäß FO geahndet
- Ein Blanko-Vordruck des Meldebogens ist auf www.bsa-nord.de zu finden
- Der SR-Meldebogen ist vollständig auszufüllen
- Der Meldebogen ist alphabetisch nach Nach- und Vorname zu sortieren
- Der SR-Meldebogen ist vom SR-Obmann und einem Vereinsvertreter (Vorstand oder Fußballobmann) zu unterschreiben
14. Verlängerung von SR-Ausweisen
- Voraussetzungen für die Verlängerung eines SR-Ausweises sind:
- Abgegebener SR-Meldebogen durch den Verein
- Mindestens acht (8) Einsätzen in der vergangenen Saison
- Besuch mindestens einer anrechenbaren Lehrveranstaltung
- Schreiben einer Regelarbeit
- ODER Ehrung „25 Jahre Schiedsrichter“
- Als ein Einsatz wird gewertet:
- Jedes geleitete Spiele als SR
- Jedes geleitete Spiele als SRA
- Jede Beobachtung eines Spiels
- Jede Begleitung eines Spiels als Pate
- Jede geleitete Hallenrunde
15. Verlust und Neuausstellung von SR-Ausweisen
- Der Verlust eines SR-Ausweises ist dem BSA zu melden
- Für die Neuausstellung ist folgendes abzugeben:
- ein neues Foto (kein altes, herausgetrenntes Foto)
- Name, Verein und Geburtsdatum auf der Rückseite des Fotos
16. Anwärter
- Anwärter sind beim BSA via Website anzumelden
- Anwärter müssen mit Ende des Lehrgangs das 14. Lebensjahr vollendet haben (Ausnahmen sind im vorfeld abzusprechen)
- Schriftliche Anmeldungen sind durch das aktuelle Formular des BSA einzureichen
- Vordruck des Formular auf www.bsa-nord.de
- Anmeldungen via Website
- Eine ausgedrucktes Formular muss unterschrieben abgegeben werden
- Notwendige Absagen müssen bis zur letzten Sitzung vor dem Lehrgang erfolgen
- Nichterscheinen von Anwärtern und verspätetes Abmelden wird gemäß FO bestraft
- Ausgabe der SR-Ausweise erfolgt nach:
- Erfolgreicher Teilnahme am Anwärterlehrgang
- Abgabe der vollständigen Unterlagen (Daten und Foto)
- Leitung von mindestens 5 Spielen
- In den ersten Spielen soll dem Anwärter ein Pate vom Verein zur Seite gestellt werden
17. Schiedsrichter des Jahres
- BSA-Vorstand bestimmt jährlich einen SR zum Schiedsrichter des Jahres
- Ehrung findet im November/Dezember statt
- Veröffentlichung des Termins auf www.bsa-nord.de
- Bekanntmachung des Termins auf den Sitzungen
- Hauptkriterium der Wahl ist das Engagement eines SR im und für den BSA
- Obleute haben kein Recht zur Mitwirkung
- Vorstand hat im Gegensatz zu den Obleuten den gesamten Überblick über alle SR
- Die Jahre 2011 und 2012 haben gezeigt, dass eine Wahl kein anderes Ergebnis ergab, als es der Vorstand per Bestimmung getroffen hätte.
- Tratsch und vorherige Information über Wahlkandidaten sowie Wahlausgang soll verhindert werden.
18. Spielberichte – Online/DFBnet
- Spielberichte sind umgehend auszufüllen und freizugeben
- Umgehend heißt: im Regelfall direkt nach dem Spiel am Spielort
- In Ausnahmefällen kann das Ausfüllen und die Freigabe zu Hause (bis Montagabend - bei Wochenendspielen) erfolgen
- Verspätete Abgaben werden gemäß FO bestraft
- Freigabe im DFBnet entspricht der Abgabe des Spielberichts
- Umgehend heißt: im Regelfall direkt nach dem Spiel am Spielort
- Anleitungen zum Ausfüllen gibt es:
19. Spielberichte – Papierformular
- Spielberichte sind umgehend und vollständig ausgefüllt beim BSA oder beim HFV abzugeben
- Umgehend heißt: Abgabe auf der kommenden Sitzung des BSA
- Vollständig heißt: Folgendes ist vom SR einzutragen oder ggf. vom Obmann nachzutragen:
- Spielnummer
- Datum und Uhrzeit
- Spielort
- Name der Mannschaften
- Bei direkter Abgabe beim HFV ist der BSA zu informieren
- Verspätete oder unvollständige Abgaben werden gemäß FO bestraft
- Beim Ausfüllen ist vom SR auf folgendes zu achten:
- Unterschriften der Mannschaften
- Eintragungen zu
- persönlichen Strafen,
- Pässen (Fehlend oder Unvollständig)
- Auswechslungen
- Ergebnis
- Rückseite (Spesen, pers. Anschrift sowie ggf. Name und Verein der SRA)
20. Sonderberichte
- Für Sonderberichte sind die Formulare des HFV zu verwenden
- Vorlage ist auf www.bsa-nord.de zu finden
- Für jeden Feldverweis bzw. besonderes Vorkommnis ist jeweils ein gesonderter Bericht zu verfassen
- Bei besonderen Ereignissen ist dem BSA eine Kopie zuzusenden
- Zu besonderen Ereignissen zählen z.B.
- Spielabbruch
- Tätlichkeiten gegen SR oder SRA
- Zu besonderen Ereignissen zählen z.B.