Leitfaden für Schiedsrichter & Obleute

Stand: 01.05.2018

1. Grundsätzliches

  • Jeder Verein muss gemäß SRO1 einen SR-Obmann stellen
  • Für die Summe der gemeldeten Mannschaften müssen SR2 gemeldet werden. Die genaue Zahl pro Mannschaft regelt die SRO
  • Zur Sollberechnung werden die verlängerten Ausweise herangezogen, nicht die Anzahl der SR auf dem Meldebogen

1 Schiedsrichterordnung
2 Schiedsrichter/Schiedsrichterin

2. Aufgaben der SR-Obleute

  • Regelmäßiger Besuch der BSA Sitzungen
    • Regelmäßig heißt: Anwesenheit bei mindestens einer Sitzung im Monat
    • Bei Nichteinhaltung wird der Verein über die HFV-Medien zur Änderung aufgefordert
    • Bei wiederholter Nichteinhaltung werden Strafen gemäß FO3 des HFV ausgesprochen
  • Ansetzung von SR bei Spielen, die dem Verein zugeteilt wurden
    • Details siehe Vereinsansetzungen
  • Ansetzung von Paten
    • Sicherstellen von Patenbetreuung bei Spielleitungen von neuen Schiedsrichtern
  • Rechtzeitiges Anmelden von (Freundschafts-) Spielen
    • Rechtzeitig heißt: 5 Werktage vor dem Spiel gemäß SRO
    • ein korrekter Eintrag im DFBnet gilt als Anmeldung (Zuteilung zum BSA beachten)
  • Rechtzeitiges Anmelden von Turnieren inklusive Turnierbedingungen
    • Rechtzeitig heißt: 14 Tage vor dem Turnier gemäß SRO
    • Turnierbedingung heißt: Teilnehmer sowie Spielplan
  • Der SR-Obmann ist die Schnittstelle zwischen den Schiedsrichtern im Verein und dem BSA-Vorstand
  • Aktualisierung von Adress- und Kontaktdaten der Vereinsschiedsrichter im DFBnet
  • Eingabe von Abwesenheiten der Vereinsschiedsrichter im DFBnet
  • Abgabe des aktuellen SR-Meldebogens
    • Details siehe SR-Meldebogen
  • Abgabe der SR-Ausweise zur Verlängerung
    • Details siehe Verlängerung von SR-Ausweisen
  • Meldung (ggf. Entschuldigung) von nicht geleiteten Spielen an die HFV Geschäftsstelle
  • Meldung von übernommenen Spielen, bei denen der angesetzte Schiedsrichter nicht erschien
  • Meldung von Schiedsrichtern für den Nachwuchskader (siehe Punkt 8)
  • Meldung von förderungswürdigen Schiedsrichtern
  • Erklären von Themen und Aufklären der Vereinsschiedsrichter
    • Regularien
    • Pflichten
    • Pflege von Freistellungsterminen im DFBnet
    • Beobachtungen
    • Fußballregeln
  • Weitergabe von Informationen an die Vereinsschiedsrichter
    • Regeländerungen
    • Termine
    • Aktivitäten
    • Allgemeine Informationen
  • Der Obmann stellt sicher, dass namentliche Ansetzungen seiner SR übernommen werden
  • Weitergabe der DFBnet-Ansetzungen z.B. wenn
    • SR keine E-Mail hinterlegt hat
    • E-Mailadresse des SR falsch oder nicht erreichbar ist
  • Prüfen der Bestätigung des SR im DFBnet
  • Erinnerung des SR über die Ansetzung
  • Kontrolle der abgeschlossenen Spielberichte

3 Finanzordnung

3. Ansetzungen

  • Der BSA-Ansetzer besetzt Spiele rechtzeitig
    • Ansetzungen für Spiele bis einschließlich des darauffolgenden Sonntags sind bis spätestens Mittwoch 12:00 Uhr im DFBnet
    • Spätere Ansetzungen werden dem SR bzw. dem Obmann bekannt gemacht
  • Ligaspiele werden ausschließlich direkt (namentlich) mit Schiedsrichtern besetzt
    • Als Ligaspiele gelten Spiele der Spielklassen Bezirks- und Kreisliga sowie (teilweise) Kreisklasse
    • Kein Tausch zwischen Schiedsrichtern oder Vereinen
    • Umbesetzungen ausschließlich über den BSA-Ansetzer
    • Rückgabe von Spielen am kommenden Wochenende ist ab freitags 12:00 Uhr ausschließlich telefonisch beim Ansetzer möglich
    • Rückgabe von Spielen an Wochentagen ist ab einer Frist von zwei Tagen ausschließlich telefonisch beim Ansetzer möglich
  • Spiele (außer Ligaspiele) werden an die Vereine weitergegeben (Ausnahme möglich bei Kreisklasse)
    • Obleute setzen Schiedsrichter namentlich an
    • Falsche Eintragungen sind zu unterlassen
    • Tausch oder Weitergabe an andere Vereine ist erlaubt
    • Tauschbörse auf www.bsa-nord.de
    • Direkte Absprache zwischen den Vereinen
    • Die Übernahme eines Spiels ist im DFBnet einzutragen
    • Sollte eine Änderung nicht möglich sein, muss der BSA informiert werden

4. Ablauf der Sitzungen

  • Sitzungslokal ist das Vereinshaus des SC Urania
    • Habichtstraße 14, 22305 Hamburg
  • Sitzungsbeginn ist 19:30 Uhr
    • Mindestens ein BSA-Vorstandsmitglied ist ab 19:00 Uhr im Sitzungslokal
    • Spielberichte sind vor der Sitzung abzugeben
    • Angelegenheiten mit Klärungsbedarf sind vor Sitzungsbeginn vorzutragen
    • Angelegenheiten mit Klärungsbedarf, die vor der Sitzung nicht bearbeitet werden konnten, werden nach Sitzungsende verschoben.
  • Jeweils der erste Dienstag im Monat ist Lehrabend
    • Lehrabend heißt: Regelkunde oder Themenreferat
    • Veröffentlichung des Themas auf www.bsa-nord.de
    • Bekanntmachung des Themas auf den Sitzungen
  • Jeweils der drite Diesntag im Monat ist Obleutetag
    • Klärung von internen Themen
    • Klärung von Themen mit dem Vorstand
    • Verbesserung der Kommunikation
  • Teilnahme an der Sitzung wird per Anwesenheitsliste festgestellt
    • Anwesend heißt, von Sitzungsbeginn bis –ende anwesend zu sein
  • Sitzungsende ist regulär um 20:30 Uhr
    • Lehrabende enden um 21:00 Uhr
    • Ausnahmen erlauben Abweichungen, z.B. Referenten, Ehrungen, etc.
  • Jeweils am zweiten, vierten und ggf. fünften Dienstag eines Monats findet keine Sitzung statt

5. Training

  • Der BSA führt ein wöchentliches Training durch (Zeit und Ort siehe Webseite)
    • Jeder SR des BSA kann daran teilnehmen
  • Entschuldigungen sind an den BSA-Vorstand sowie den/die Trainer zu richten
    • Entscheidung über die Anerkennung obliegt dem Vorstand

6. Körperliche Leistungsprüfung

  • Der BSA bietet jährlich zwei Termine für die körperliche Leistungsprüfung an
    • Jeder SR des BSA kann daran teilnehmen
    • Veröffentlichung der Termine auf www.bsa-nord.de
    • Bekanntmachung der Termine auf den Sitzungen
    • Zum Bestehen hat der SR maximal zwei Versuche zur Verfügung
    • Nach- bzw. Wiederholungstermine werden nach Bedarf und Absprache angeboten
  • Helsen-Test
    • Bestimmungen zur Durchführung gelten gemäß VSA-Richtlinien
  • 12-Minuten-Lauf
    • SR läuft 12 Minuten
    • Zurückgelegte Strecke ist nicht relevant
  • Ergebnis der Leistungsprüfung
    • Wer zur Leistungsprüfung antritt, gilt als „Teilgenommen“
    • Wer die Leistung voll erfüllt hat, gilt als „Bestanden“

7. Regeltechnische Leistungsprüfung

  • Der BSA bietet jährlich zwei Termine für die regeltechnische Leistungsprüfung an
    • Jeder SR des BSA kann daran teilnehmen
    • Veröffentlichung der Termine auf www.bsa-nord.de
    • Bekanntmachung der Termine auf den Sitzungen
    • Zum Bestehen hat der SR maximal zwei Versuche zur Verfügung
    • Nachschreiben der Regelarbeit ist nach Absprache an jedem ersten Lehrabend im Monat möglich
  • Regelarbeit
    • Regelarbeit besteht aus 15 Fragen (30 Punkten)
    • Zur Bearbeitung stehen 30 Minuten zur Verfügung
  • Ergebnis der Leistungsprüfung
    • Wer 15 oder mehr Punkte erreicht hat, gilt als „Teilgenommen“
    • Wer 25 oder mehr Punkte erreicht hat, gilt als „Bestanden“

8. Leistungs- und Nachwuchskader

  • Der BSA führt folgende LK4
    • LK A
    • LK B
    • LK C
    • LK A1
    • LK B1
    • LK C1
  • Der BSA führt folgende NWK5
    • NWK
  • Die Meldung in einen Nachwuchskader wird durch den Obmann vorgenommen
    • Der Obmann sollte seinen SR vorher mehrmals gesehen (beobachtet) haben
    • Anmeldung mit persönlichem Erscheinen des SR auf einer BSA Sitzung
  • Die Einteilung der Kader wird auf www.bsa-nord.de veröffentlicht

4 Leistungskader
5 Nachwuchskader

9. Pflichten von SR in Leistungs- sowie Nachwuchskader

  • Training
    • Zwei aktive Trainingsteilnahmen pro Monat
      • LK A
    • Eine aktive Trainingsteilnahme pro Monat
      • LK B, LK C
      • NWK (wenn SR mindestens 16 Jahre alt ist)
    • Keine Trainingspflicht
      • LK A1, LK B1, LK C1
    • Termine mit gleichzeitigen Ansetzungen, die durch den BSA getätigt wurden, gelten als Trainingsteilnahme
  • Sitzung
    • Besuch von mindestens zwei Lehrabenden pro Halbjahr
      • LK A, LK B, LK C
      • LK A1, LK B1
      • NWK (wenn SR mindestens 16 Jahre alt ist)
    • Keine Sitzungspflicht
      • LK C1
    • Termine mit gleichzeitigen Ansetzungen, die durch den BSA getätigt wurden, gelten als Sitzungsteilnahme
  • Körperliche Leistungsprüfung (jährlich)
    • Helsen-Test
      • LK A, LK B, LK C
      • NWK
    • 12-Minuten-Lauf
      • LK A1, LK B1
    • Keine Pflicht
      • LK C1
  • Regeltechnische Leistungsprüfung (jährlich)
    • Regelarbeit (15 Fragen)
      • LK A, LK B, LK C
      • LK A1, LK B1
      • NWK
    • Keine Pflicht
      • LK C1

10. Nicht-Erfüllung der Pflichten von SR in Leistungskadern

  • Sitzungs- oder Trainingsteilnahme (laufende Saison)
    • Keine Ansetzungen in der höchsten Spielklasse des SR
    • Sperrfrist bis SR Pflicht erfüllt hat, mindestens jedoch einen Monat
  • Körperliche oder regeltechnische Leistungsprüfung (zur kommenden Saison)
    • Nicht bestanden
      • LK A: keine VSA-Meldung (VSA Nachwuchskader)
      • LK B, LK C: ohne Konsequenzen
      • LK A1, LK B1: ohne Konsequenzen
      • NWK: ohne Konsequenzen
  • Nicht teilgenommen
    • LK A: keine Ansetzungen bei Bezirksligaspielen
    • LK B: keine Ansetzungen bei Kreisligaspielen
    • LK C: keine Ansetzungen bei Kreisklassespielen
    • LK A1: keine Ansetzungen bei Kreis- und Bezirksligaspielen
    • LK B1: keine Ansetzungen bei Kreisligaspielen
    • NWK: keine Ansetzungen und Beobachtungen durch BSA

11. Aufstieg/Abstieg im Leistungs- und Nachwuchskader

  • Der BSA entscheidet über Auf- und Abstiege aufgrund folgender Kriterien
    • Beobachtungen
    • Sitzungsbeteiligung
    • Trainingsbeteiligung
    • Regelarbeiten/-kenntnis
    • Ergebnisse bei Leistungsprüfungen
    • Entwicklung und Potenzial
    • Zuverlässigkeit und Persönlichkeit
  • Entscheidungen über Auf- und Abstieg im Regelfall zu Beginn jeder Serie
    • Änderungen sind auch während der laufenden Saison möglich
  • Entscheidungen können aufgrund der Kriterien begründet werden
  • Der BSA trifft die Entscheidungen selbstständig
    • Beteiligung der Obleute oder Schiedsrichter erfolgt nicht

12. Anmeldung von Freundschaftsspielen

  • Freundschaftsspiele sind über das DFBnet anzumelden
  • Rechtzeitige Freundschaftsspielanmeldungen werden mit Schiedsrichtern besetzt
    • Rechtzeitig bedeutet: Dienstag vor dem Spiel, spätestens 18:00 Uhr
    • Spätere Anmeldungen müssen dem Ansetzer zusätzlich zur Eintragung im DFBnet per E-Mail bekannt gemacht werden
    • Anspruch auf die Besetzung mit einem SR besteht bei verspäteter Anmeldung nicht
  • Ein SR anstatt eines SR-Gespann
    • Bei Freundschaftsspielen, die bedingt durch die Heimmannschaft im regulären Liga-Spielbetrieb mit einem Gespann besetzt werden würden, kann der Obmann mit einem Vermerk im DFBnet nur einen SR bestellen.
      • keine der teilnehmenden Mannschaften darf in der Bezirksliga oder höher gemeldet sein
      • das Spiel muss in der Sommer- oder Winterpause ausgetragen werden

13. SR-Meldebogen

  • Der SR-Meldebogen ist bei Veränderungen abzugeben
    • Nicht abzugeben bei Adress- oder Kontaktänderungen
    • Nicht abzugeben bei Änderungen durch neu ausgebildete SR
  • Der SR-Meldebogen ist pünktlich zu Beginn jeder neuen Saison abzugeben
    • Abgabe elektronisch und als gedruckte Version
    • Bekanntmachung des Termins auf den Sitzungen
    • Veröffentlichung des Termins auf www.bsa-nord.de
    • Nichteinhaltung des Termins zur Abgabe wird gemäß FO geahndet
  • Ein Blanko-Vordruck des Meldebogens ist auf www.bsa-nord.de zu finden
  • Der SR-Meldebogen ist vollständig auszufüllen
  • Der Meldebogen ist alphabetisch nach Nach- und Vorname zu sortieren
  • Der SR-Meldebogen ist vom SR-Obmann und einem Vereinsvertreter (Vorstand oder Fußballobmann) zu unterschreiben

14. Verlängerung von SR-Ausweisen

  • Voraussetzungen für die Verlängerung eines SR-Ausweises sind:
    • Abgegebener SR-Meldebogen durch den Verein
    • Mindestens acht (8) Einsätzen in der vergangenen Saison
    • Besuch mindestens einer anrechenbaren Lehrveranstaltung
    • Schreiben einer Regelarbeit
    • ODER Ehrung „25 Jahre Schiedsrichter“
  • Als ein Einsatz wird gewertet:
    • Jedes geleitete Spiele als SR
    • Jedes geleitete Spiele als SRA
    • Jede Beobachtung eines Spiels
    • Jede Begleitung eines Spiels als Pate
    • Jede geleitete Hallenrunde

15. Verlust und Neuausstellung von SR-Ausweisen

  • Der Verlust eines SR-Ausweises ist dem BSA zu melden
  • Für die Neuausstellung ist folgendes abzugeben:
    • ein neues Foto (kein altes, herausgetrenntes Foto)
    • Name, Verein und Geburtsdatum auf der Rückseite des Fotos

16. Anwärter

  • Anwärter sind beim BSA via Website anzumelden
    • Anwärter müssen mit Ende des Lehrgangs das 14. Lebensjahr vollendet haben (Ausnahmen sind im vorfeld abzusprechen)
  • Schriftliche Anmeldungen sind durch das aktuelle Formular des BSA einzureichen
  • Anmeldungen via Website
    • Eine ausgedrucktes Formular muss unterschrieben abgegeben werden
  • Notwendige Absagen müssen bis zur letzten Sitzung vor dem Lehrgang erfolgen
  • Nichterscheinen von Anwärtern und verspätetes Abmelden wird gemäß FO bestraft
  • Ausgabe der SR-Ausweise erfolgt nach:
    • Erfolgreicher Teilnahme am Anwärterlehrgang
    • Abgabe der vollständigen Unterlagen (Daten und Foto)
    • Leitung von mindestens 5 Spielen
  • In den ersten Spielen soll dem Anwärter ein Pate vom Verein zur Seite gestellt werden

17. Schiedsrichter des Jahres

  • BSA-Vorstand bestimmt jährlich einen SR zum Schiedsrichter des Jahres
    • Ehrung findet im November/Dezember statt
    • Veröffentlichung des Termins auf www.bsa-nord.de
    • Bekanntmachung des Termins auf den Sitzungen
  • Hauptkriterium der Wahl ist das Engagement eines SR im und für den BSA
  • Obleute haben kein Recht zur Mitwirkung
    • Vorstand hat im Gegensatz zu den Obleuten den gesamten Überblick über alle SR
    • Die Jahre 2011 und 2012 haben gezeigt, dass eine Wahl kein anderes Ergebnis ergab, als es der Vorstand per Bestimmung getroffen hätte.
    • Tratsch und vorherige Information über Wahlkandidaten sowie Wahlausgang soll verhindert werden.

18. Spielberichte – Online/DFBnet

  • Spielberichte sind umgehend auszufüllen und freizugeben
    • Umgehend heißt: im Regelfall direkt nach dem Spiel am Spielort
      • In Ausnahmefällen kann das Ausfüllen und die Freigabe zu Hause (bis Montagabend - bei Wochenendspielen) erfolgen
    • Verspätete Abgaben werden gemäß FO bestraft
    • Freigabe im DFBnet entspricht der Abgabe des Spielberichts

19. Spielberichte – Papierformular

  • Spielberichte sind umgehend und vollständig ausgefüllt beim BSA oder beim HFV abzugeben
    • Umgehend heißt: Abgabe auf der kommenden Sitzung des BSA
    • Vollständig heißt: Folgendes ist vom SR einzutragen oder ggf. vom Obmann nachzutragen:
      • Spielnummer
      • Datum und Uhrzeit
      • Spielort
      • Name der Mannschaften
    • Bei direkter Abgabe beim HFV ist der BSA zu informieren
    • Verspätete oder unvollständige Abgaben werden gemäß FO bestraft
  • Beim Ausfüllen ist vom SR auf folgendes zu achten:
    • Unterschriften der Mannschaften
    • Eintragungen zu
      • persönlichen Strafen,
      • Pässen (Fehlend oder Unvollständig)
      • Auswechslungen
      • Ergebnis
      • Rückseite (Spesen, pers. Anschrift sowie ggf. Name und Verein der SRA)

20. Sonderberichte

  • Für Sonderberichte sind die Formulare des HFV zu verwenden
    • Vorlage ist auf www.bsa-nord.de zu finden
    • Für jeden Feldverweis bzw. besonderes Vorkommnis ist jeweils ein gesonderter Bericht zu verfassen
  • Bei besonderen Ereignissen ist dem BSA eine Kopie zuzusenden
    • Zu besonderen Ereignissen zählen z.B.
      • Spielabbruch
      • Tätlichkeiten gegen SR oder SRA