Termindetails
Anwärter*innen-Fortbildung "Zweite Schritte"
Zum Erhalts des Schiedsrichter*innen-Status nach erfolgreich bestandender SR-Prüfung gilt die sogenannte 4+1-Regel. Das bedeutet, dass innerhalb von 8 Monaten nach Bestehen der SR-Prüfung mindestens vier Spiele geleitet und an einer Anwärter*innenfortbildung teilgenommen werden müssen.
Dies ist das zweite Angebot für SR-Prüflinge aus September oder Oktober 2025, die bisher noch nicht an einer Anwärter*innenfortbildung (nicht zu verwechseln mit einem Lehrabend) teilgenommen haben.
Einladungen an die erforderlichen Teilnehmer*innen folgen in Kürze.