Termindetails
Anwärter*innen-Fortbildung "Erste Schritte"
Zum Erhalts des Schiedsrichter*innen-Status nach erfolgreich bestandender SR-Prüfung gilt die sogenannte 4+1-Regel. Das bedeutet, dass innerhalb von 8 Monaten nach Bestehen der SR-Prüfung mindestens vier Spiele geleitet und an einer Anwärter*innenfortbildung teilgenommen werden müssen.
Dies ist das erste Angebot für SR-Prüflinge aus September 2025 sowie die letzte Chance für SR-Prüflinge aus dem April 2025, die bisher noch nicht an einer Anwärter*innenfortbildung teilgenommen haben.
Einladungen an den entsprechenden Teilnehmerkreis wurden bereits separat versandt.