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von Sven Reinhart

Neue Leistungsanforderungen für Leistungsschiedsrichter

Im Rahmen der BSA-Harmonisierung sind für alle BSAs einheitliche Mindestanforderungen an die Leistungsschiedsrichter der Bezirke formuliert worden, welche zur Saison 2020/21 in Kraft treten werden. Damit beeinflussen diese neuen Mindestanforderungen bereits die Aufstiegs- und Einteilungsanforderungen am Ende der aktuell laufenden Saison.

Damit wollen wir euch hiermit zeitnah über die neuen Anforderungen informieren. Anschaulich sind diese neuen Anforderungen in den Bereichen Training, Lehrabende sowie Lauf- und Regeltest dem unten angehängten und im Download-Bereich verfügbaren Flussdiagramm entnehmbar.

Neu ist die Regelung, dass auch zum Verbleib in einem Leistungskader die Anforderungen des zugehörigen Kaders erfüllt werden müssen. Eine bloße Teilnahme an beispielsweise Lauf- und Regeltest sind nicht mehr ausreichend, um die Spielklasse zu halten und es muss eine Neueinteilung entsprechend der mindestens erreichten Anforderungen erfolgen. Ein Bestehen der Leistungsprüfungen wird somit auch zum Verbleib in einer Spielklasse verpflichtend.

Auch neu sind dafür die an die Spielklassen der Kader angepassten Anforderungen, welche entsprechend der Spielklassen mit steigen. Beispielsweise muss der Helsen-Test nach VSA-Norm mit 10 Runden nur noch für die Meldung zum VSA geleistet werden. Für die BSA-Leistungskader wird dann in der Rundenanzahl abgestuft. Auch für die Bestehensgrenze der Regelarbeit gibt es eine Abstufung für die BSA-Ebene.

Macht euch bitte mit den neuen Aufstiegs- und Einteilungsanforderungen vertraut. Auf den kommenden Sitzungen stehen wir gerne für Nachfragen zur Verfügung.

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